Allgemeine Vertragsbedingungen des DRK-Ausbildungszentrums

Vertragsbedingungen für Lehrgänge im DRK-Ausbildungszentrum

 

Der/Die Teilnehmer*in meldet sich zu einem  Lehrgang im DRK-Ausbildungszentrum des DRK Kreisverbandes Dortmund

e.V. verbindlich an.

Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmeranzahl, oder wenn von der DRK-Ausbildungszentrum angeforderte Unterlagen

nicht fristgerecht eingereicht wurden, behält sich dss DRK-Ausbildungszentrum vor, Anfangstermine auch für den/die

Teilnehmer*in ggf. kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den/die Teilnehmer*in in einen der nächsten Lehrgängen

auszubilden.

Bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge verbleiben bei dem DRK-Ausbildungszentrum und werden angerechnet. Sofern im

Rahmen des Lerhgangs Praktikaplätzen erforderlich sind, ist der/dieTeilnehmer*in selbst zuständig. Kosten für

Arbeitskleidung während des Lehrganges und Praktika trägt der/die Teilnehmer*in, sofern im Lehrgang erforderlichg.


1)  Lehrgangsgebühr

Der Lehrgangsgebühr ist in voller Höhe spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn fällig. Abweichende Regelungen zur

Zahlungsweise (Ratenverträge) können im Ausnahmefall vor Lehrgangsbeginn getroffen werden, bedürfen jedoch der

Schriftform.

in der Lehrgangsgebühr sind die Unterrichtskosten, -materialien inklusive. Weitere Inklusivleistungen kann der/die

Teilnehmer*in der jeweiligen Lehrgangsseite entnehmen.


2) Kündigung durch das DRK-Ausbildungszentrum

Für  den  Fall  einer  auch  nur  teilweise  nicht  fristgerechten  Zahlung der Teilnehmer*in,  ist  das DRK-Ausbildungszentrum 

  ,berechtigt,  eine  außerordentliche  Kündigung  auszusprechen.  Die Lehrgangsgebühr bzw. die Verwaltungskosten

werden entsprechend anteilig in Rechnung gestellt. Bei Verstoß gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen des

Leitungsteams des DRK-Ausbildungszentrum hat das DRK-Ausbildungszentrum ein Sonderkündigungsrecht.

Bei Ausschluss der/die Teilnehmer*in aufgrundVerstößen gegen die Hausordnung, erfolgt keine Erstattung der Lehrgangsgebühr.


3) Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in 


a) Rettungsdienstschule / Pflegeschule

Sofern der/die Teilnehmer*in vor Beginn des Lehrganges von der Teilnahme zurücktritt, wird ein pauschalierter Schadensersatz in

Rechnung gestellt:


  • Anmeldung bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 30 % 
  • 6 Wochen bis 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn 40 %
  • 3 Wochen bis Lehrgangsbeginn bzw. Nichtantritt 50%

Bei Stellung eines/einer Ersatzteilnehmers*in, die die Teilnehmervoraussetzungen erfüllen und die Lehrgangsgebühr entrichtet

haben, entfallen die Stornokosten. 


b) Breitenausbildung

Bei Nichtantritt oder bei Absage am selber Tag ist eine Ausfallpauschale von 42,00 EUR zu bezahlen.


4) Sonderkündigungsrecht durch den/die Teilnehmer*in

Bei nachgewiesener Krankheit, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Neben dem anteiligen Teilnehmerbeitrag ist eine

Verwaltungspauschale von € 100,00 zu entrichten, sowie die bis  zum Zeitpunkt nachweislich entstandenen Kosten. Die

Sonderkündigung wird erst rechtskräftig mit dem schriftlichen Nachweis der Voraussetzung für die Sonderkündigung.  


5) Pflichten der Teilnehmer*in

Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, dem DRK-Ausbildungszentrum die geforderten lehrgangsspezifiischen Nachweise

bzw. Formulare (wie z. B. polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Atteste, BG-Abrechnung usw.) zur Verfügung zu

stellen.

Weiterhin verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zur regelmäßigen und aufmerksamen Teilnahme an allen

Unterrichtsstunden. Zu den Pflichten der Teilnehmer*in zählt das Einhalten der Hausordnung, der

Unfallverhütungsvorschriften sowie des Medizin-

Produkte-Gesetzes. Den Anweisungen der Schulleitung sowie der Dozenten/innen Folge zu leisten. Der/Die

Teilnehmer*in  bestätigt mit der Anmeldung die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme zu erfüllen. Sofern der

Lehrgang eine Abschlussprüfung beinhaltet: Alle Fehlstunden sind durch den/die Teilnehmer*in schriftlich (ggf. mit

ärztlichen Attest) zu bestätigen. Dem/Der Teilnehmer*in ist ausdrücklich bewusst,dass umfangreiche Fehlstunden und

das Fehlen von Dokumenten zu einer Nichtzulassung zur Prüfung führen können.


6) Pflichten des DRK-Ausbildungszentrum,

Das DRK-Ausbildungszentrum führt den jeweiligen Lehrgang im Sinne der gesetzlichen Vorgaben durch. 


7) Dozenten/innen, Stundenpläne, Ausbildungsstätte 

Die Schul-/Lehrgangsleitung behält sich das Recht vor, die Dozenten/innen jederzeit auszuwechseln bzw. den

Stundenplan im Sinne des Ablaufes zu verändern. Auch kann eine Änderung der Ausbildungsstätte im Stadtgebiet von

Dortmund durch die

Schulleitung durchgeführt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aus diesen Gründen nicht. 


8) Haftung  /  Versicherung

Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit

ausgeschlossen. Das DRK-Ausbildungszentrum haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von zum

Unterricht bzw. Praktikum mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer*innen. Der/Die Teilnehmer*in ist über das DRK-

Ausbildungszentrum im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung besteht

nicht. Der/Die Teilnehmer*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen sich selberzu versichern. 


9) Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform. 


10) Erfüllungsort 

Der Erfüllungsort ist Dortmund. 


11) Salvatorische Klausel

Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende

Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen

Zwecke soweit wie

möglich erreicht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses  Vertrages bedürfen der Schriftform.




Stand vom 22.02.2024