Allgemeine Vertragsbedingungen des DRK-Ausbildungszentrums
Vertragsbedingungen für Lehrgänge im DRK-Ausbildungszentrum
Der/Die Teilnehmer*in meldet sich zu einem Lehrgang im DRK-Ausbildungszentrum des DRK Kreisverbandes Dortmund
e.V. verbindlich an.
Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmeranzahl, oder wenn von der DRK-Ausbildungszentrum angeforderte Unterlagen
nicht fristgerecht eingereicht wurden, behält sich dss DRK-Ausbildungszentrum vor, Anfangstermine auch für den/die
Teilnehmer*in ggf. kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den/die Teilnehmer*in in einen der nächsten Lehrgängen
auszubilden.
Bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge verbleiben bei dem DRK-Ausbildungszentrum und werden angerechnet. Sofern im
Rahmen des Lerhgangs Praktikaplätzen erforderlich sind, ist der/dieTeilnehmer*in selbst zuständig. Kosten für
Arbeitskleidung während des Lehrganges und Praktika trägt der/die Teilnehmer*in, sofern im Lehrgang erforderlichg.
1) Lehrgangsgebühr
Der Lehrgangsgebühr ist in voller Höhe spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn fällig. Abweichende Regelungen zur
Zahlungsweise (Ratenverträge) können im Ausnahmefall vor Lehrgangsbeginn getroffen werden, bedürfen jedoch der
Schriftform.
in der Lehrgangsgebühr sind die Unterrichtskosten, -materialien inklusive. Weitere Inklusivleistungen kann der/die
Teilnehmer*in der jeweiligen Lehrgangsseite entnehmen.
2) Kündigung durch das DRK-Ausbildungszentrum
Für den Fall einer auch nur teilweise nicht fristgerechten Zahlung der Teilnehmer*in, ist das DRK-Ausbildungszentrum
,berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die Lehrgangsgebühr bzw. die Verwaltungskosten
werden entsprechend anteilig in Rechnung gestellt. Bei Verstoß gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen des
Leitungsteams des DRK-Ausbildungszentrum hat das DRK-Ausbildungszentrum ein Sonderkündigungsrecht.
Bei Ausschluss der/die Teilnehmer*in aufgrundVerstößen gegen die Hausordnung, erfolgt keine Erstattung der Lehrgangsgebühr.
3) Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in
a) Rettungsdienstschule / Pflegeschule
Sofern der/die Teilnehmer*in vor Beginn des Lehrganges von der Teilnahme zurücktritt, wird ein pauschalierter Schadensersatz in
Rechnung gestellt:
- Anmeldung bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 30 %
- 6 Wochen bis 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn 40 %
- 3 Wochen bis Lehrgangsbeginn bzw. Nichtantritt 50%
Bei Stellung eines/einer Ersatzteilnehmers*in, die die Teilnehmervoraussetzungen erfüllen und die Lehrgangsgebühr entrichtet
haben, entfallen die Stornokosten.
b) Breitenausbildung
Bei Nichtantritt oder bei Absage am selber Tag ist eine Ausfallpauschale von 42,00 EUR zu bezahlen.
4) Sonderkündigungsrecht durch den/die Teilnehmer*in
Bei nachgewiesener Krankheit, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Neben dem anteiligen Teilnehmerbeitrag ist eine
Verwaltungspauschale von € 100,00 zu entrichten, sowie die bis zum Zeitpunkt nachweislich entstandenen Kosten. Die
Sonderkündigung wird erst rechtskräftig mit dem schriftlichen Nachweis der Voraussetzung für die Sonderkündigung.
5) Pflichten der Teilnehmer*in
Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, dem DRK-Ausbildungszentrum die geforderten lehrgangsspezifiischen Nachweise
bzw. Formulare (wie z. B. polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Atteste, BG-Abrechnung usw.) zur Verfügung zu
stellen.
Weiterhin verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zur regelmäßigen und aufmerksamen Teilnahme an allen
Unterrichtsstunden. Zu den Pflichten der Teilnehmer*in zählt das Einhalten der Hausordnung, der
Unfallverhütungsvorschriften sowie des Medizin-
Produkte-Gesetzes. Den Anweisungen der Schulleitung sowie der Dozenten/innen Folge zu leisten. Der/Die
Teilnehmer*in bestätigt mit der Anmeldung die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme zu erfüllen. Sofern der
Lehrgang eine Abschlussprüfung beinhaltet: Alle Fehlstunden sind durch den/die Teilnehmer*in schriftlich (ggf. mit
ärztlichen Attest) zu bestätigen. Dem/Der Teilnehmer*in ist ausdrücklich bewusst,dass umfangreiche Fehlstunden und
das Fehlen von Dokumenten zu einer Nichtzulassung zur Prüfung führen können.
6) Pflichten des DRK-Ausbildungszentrum,
Das DRK-Ausbildungszentrum führt den jeweiligen Lehrgang im Sinne der gesetzlichen Vorgaben durch.
7) Dozenten/innen, Stundenpläne, Ausbildungsstätte
Die Schul-/Lehrgangsleitung behält sich das Recht vor, die Dozenten/innen jederzeit auszuwechseln bzw. den
Stundenplan im Sinne des Ablaufes zu verändern. Auch kann eine Änderung der Ausbildungsstätte im Stadtgebiet von
Dortmund durch die
Schulleitung durchgeführt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aus diesen Gründen nicht.
8) Haftung / Versicherung
Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Das DRK-Ausbildungszentrum haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von zum
Unterricht bzw. Praktikum mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer*innen. Der/Die Teilnehmer*in ist über das DRK-
Ausbildungszentrum im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung besteht
nicht. Der/Die Teilnehmer*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen sich selberzu versichern.
9) Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.
10) Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist Dortmund.
11) Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende
Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen
Zwecke soweit wie
möglich erreicht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Stand vom 22.02.2024